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AG Wuppertal, 17.03.2006 - 403 K 143/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Eigengebot eines Gläubigervertreters i.R.e. Versteigerung des Grundstücks wegen dinglicher und persönlicher Ansprüche aus einer Grundschuld; Erfordernis eines Erwerbsinteresses bei Abgabe eines Gebots i.R.e. Zwangsversteigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 17.03.2006 - 403 K 143/04
- AG Wuppertal, 17.03.2006 - 40a K 143/04
- LG Wuppertal, 24.05.2006 - 6 T 180/06
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 90/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
Zulässigkeit eines Gebots unter der Hälfte des Grundstückswerts in der …
Auszug aus AG Wuppertal, 17.03.2006 - 403 K 143/04
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24.11.2005 (V ZB 98/05) ist allerdings das Eigengebot eines Gläubigervertreters unwirksam und zurückzuweisen, " wenn er von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswertes erteilt werden kann." .